AHV-Revision 21

Ein Schwerpunkt-Thema vertieft.

Unser Positionspapier

Um ein Leben in Würde gestalten zu können, sind Seniorinnen und Senioren nach ihrem Arbeitsleben auf finanzielle Ressourcen angewiesen sowie auf ein Umfeld, in dem sie gut integriert sind. Gemäss Bundesverfassung Art. 111 beruht die finanzielle Absicherung auf drei Säulen, erstens auf der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV), zweitens der beruflichen Vorsorge (BVG) und drittens der Selbstvorsorge. Gemäss Art. 112 haben die Renten der ersten Säule den Existenzbedarf angemessen zu decken und sind mindestens der Preisentwicklung anzupassen. Trotz diesen Vorgaben leidet ein Teil der älteren Menschen bis heute unter finanziellen Nöten. Zudem ist die langfristige Finanzierung der AHV aktuell nicht gesichert.

Dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz geht das Geld aus. Ab 2033 oder 2034 sind die Rücklagen im AHV-Fonds aufgebraucht. Bereits ab 2025 dürfte gemäss Bundesamt für Sozialversicherung die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bei minus CHF 492 Mio. liegen. Diese Ausgangslage ist seit Jahren bekannt. Dennoch ist es der Politik seit der 10. AHV-Revision 1997 nicht mehr gelungen eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche in der Volksabstimmung eine Zustimmung erzielt hätte.

 Mai 2022

Folgende Gründe führen zur heutigen Schieflage:

  1. Die Lebenserwartung ist erfreulicher Weise angestiegen. Da das Rentenalter jedoch bisher nicht angehoben wurde, muss die AHV für eine gegenüber früher längere Lebenszeit Renten auszahlen.
  2. Die starken Geburtsjahrgänge 1946- bis 1964 sind oder kommen ins Rentenalter und der Anteil der jüngeren Arbeitnehmenden sinkt. Diese treten teilweise erst später ins Erwerbsleben ein. Aus all diesen Gründen kommt das Umlageverfahren unter Druck.
  3. Die Zinserträge auf dem AHV-Fonds sind weiterhin tief und fallen geringer aus.
  4. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten je hälftig ihre Beiträge und die Leistungen des Bundes dürfen höchstens 50% der AHV-Ausgaben finanzieren. Die Anzahl und die divergierenden Interessen der einzelnen Gesellschaftsgruppen erschweren grundlegende Revisionen der AHV.
  5. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft und somit auf die Einnahmen sind weniger gravierend als vermutet. Wie sich die momentane Kriegssituation auf die Lebenshaltungskosten und auf die Kaufkraft auswirken wird, ist ebenfalls noch unklar. Die geplante Erhöhung der bestehenden Renten wird die AHV-Kasse zusätzlich belasten. Ohne Wirtschaftswachstum kann die AHV auf die Dauer nicht finanziert werden.

 

 

Es gibt je länger je mehr Rentner sowohl absolut als auch relativ. Dadurch, dass wir immer länger leben und durchschnittlich auch noch gesünder sind, fällt ein immer grösserer Teil unseres Lebens in die Rentnerzeit. Bald sind 20% der Bevölkerung im Rentenalter.

Gegenüber dem Einführungsjahr der AHV im Jahre 1948 leben wir heute 16 Jahre länger. „Bloss“ drei Jahre länger arbeiten, oder zwei MwSt- oder 1.5 Lohnprozente mehr, und die AHV wäre längerfristig gesichert.

Aufgrund der erhöhten Lebenserwartung resultiert ein jährlich automatischer Ausbau der AHV, der offenbar nicht mehr länger systemkonform durch Lohnprozente zu finanzieren ist. Eine politisch kaum mehr durchsetzbare Erhöhung der Lohnprozente hätte den Abbau von Arbeitsplätzen in der Schweiz zur Folge durch: Automatisierung, Verlagerung der Produktion ins Ausland, Konkurrenznachteil gegenüber dem Ausland, dadurch nochmalige Verminderung der AHV-Einnahmen aus den Löhnen und setzte so eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang. Deshalb ist eine systemkonforme Sanierung über eine moderate, sozial und wirtschaftlich verträgliche Erhöhung des Rentenalters sinnvoll.

Die AHV Gesetzgebung unterliegt einem fortwährenden Revisionsbedarf. Die Zielsetzungen der Revisionsvorlagen hatten in letzten Jahrzehnten beim Stimmvolk kaum Erfolg. Die Sicherung der AHV als Sozialwerk für unser Land ist äusserst wichtig. Es muss nun endlich gelingen, diese auf sichere finanzielle Füsse zu stellen. Dies gelingt erwiesenermassen nur mit kleinen Schritten, das haben die vergangenen erfolglosen Abstimmungen gezeigt.

Der ASV fordert die Politik auf, endlich Lösungen für eine rasche und nachhaltige finanzielle Sanierung und Sicherung der AHV zu finden. Das sind wir unseren kommenden Generationen schuldig.

 

Wir fordern in einem ersten Schritt:

  • Zustimmung zur AHV Reform 2021
  • Eine Vereinheitlichung des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre in der AHV und in der beruflichen Vorsorge.
  • Das Referenzalter der Frauen soll etappenweise von 64 auf 65 Jahre angehoben werden.
  • Für Frauen der Übergangsgeneration (9 Jahrgänge) sind Ausgleichsmassnahmen zu gewährleisten.
  • Die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 63 und 70 Jahren in der AHV und in der obligatorischen BV ist vorzusehen. Es sind Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit ab 65 Jahren zu schaffen (Fachkräftemangel).
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der MwSt von 0,4 %.
  • Die Lebenserwartung und das ordentliche Renteneintrittsalter sind längerfristig und automatisch aufeinander abzustimmen.
  • Die Lohnungleichheit und weitere Benachteiligungen zwischen Frauen und Männern sind kontinuierlich zu eliminieren.

 

  • Angleichung Witwen und Witwerrenten
  • Abschaffung Heiratsstrafe
  • Erhöhung der plafonierten AHV-Rente für Ehepaare
  • Generieren von zusätzlichen Finanzierungsquellen
  • Revision des BVG

 

© Das Positionspapier zur AHV-Revision 21 ist ein Auszug aus dem Arbeitspapier von Konrad Schneider, Ehrendingen, und Peter Haudenschild, Brugg, 2021.