Partizipation und Freiwilligenarbeit

Ein Schwerpunkt-Thema vertieft.

Unser Positionspapier

Der Aargauische Seniorenverband (ASV) fordert, dass Alterspolitik mit und nicht für Seniorinnen und Senioren gemacht wird. Er unterstützt seine Einzelmitglieder und die Mitgliedsverbände mit ihren 3’000 Mitgliedern bei einer partizipativen Umsetzung der Alterspolitik auf kommunaler, kantonaler und, zusammen mit dem Schweizerischen Seniorenrat, auf Bundesebene. Ein wichtiges Ziel ist dabei, dass Frauen und Männer in ihren angestammten Wohnungen einen guten Lebens­standard ohne Vereinsamung und Diskriminierung bis ins hohe Alter erleben können.

Mai 2019

Nur zu gerne neigen wir dazu zu glauben, dass nur diejenigen alt sind, die mindestens 10 Jahre älter sind als der eigene Jahrgang. Seniorinnen und Senioren lassen sich in vier unterschiedliche Gruppen einteilen:

  • Höheres Erwachsenenalter ab 55 Jahren bis zur Pensionierung
  • Gesundes und aktives Rentenalter bis etwa 80 bis 85 Jahre
  • Chronische Krankheiten und Fragilität im hohen Lebensalter sind zunehmend ab 80 Jahren
  • In den letzten Jahren vor Lebensende teilweise ambulante oder stationäre Pflegebedürftigkeit
Im Durchschnitt erwarten uns heute nach der Pensionierung 20 bis 25 weitgehend gesunde und aktive Jahre bevor dann ab Mitte des 80. Lebensjahres die Fragilität zunimmt. Auf Grund der eigenen Biografie und Lebensstile werden die individuellen Bedürfnisse im Alter immer ungleicher. Deshalb richten alters­freundliche Gemeinden ihre Angebote darauf aus und planen diese nicht für Seniorinnen und Senioren sondern laden diese ein, mit ihnen zusammen zu prüfen, wo der Schuh drückt und wie «Hilfe zur Selbsthilfe» organsiert werden kann.
Aktive Seniorinnen und Senioren verfügen über grosse Ressourcen und ein riesiges Potenzial. Viele von ihnen wollen in einer alters­freundlichen Umgebung selbstbestimmt älter werden, sowie nach der Pensionierung weiterhin gesellschaftlich dazu gehören, sich für et- was Nützliches einsetzen und anerkannt bleiben. Sie übernehmen deshalb sinngebende Tätigkeiten. Dazu braucht es vielfältige, individuelle Angebote und entsprechende von der Gemeinde­politik mitgetragene Strukturen. Durch ihr Engagement und mit Ihrer Erfahrung, ihren Kompetenzen und Stärken tragen diese Personen dazu bei, dass die Lebensqualität insbesondere auch für ältere Personen am Wohnort steigt. Sie unterstützen die Einsetzung einer gemeinderätlichen Alters­kommission und engagieren sich bspw. in der freiwilligen Nachbarschafts­hilfe. Funktionierende generationenübergreifende Projekte fördern die Solidarität und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft sowie positive Jugend- und Altersbilder.
  1. Informationsauftrag
Die Gemeinde nimmt ihren politischen Auftrag des Kantons wahr, indem sie alters­freundliche Angebote bekannt macht und fördert sowie auf Mitwirkungs&sh;möglichkeiten zur Partizipation hinweist.
  1. Alterskommission
Es wird eine Alterskommission als beratendes Organ des Gemeinderates eingesetzt. Diese erarbeitet ein Altersleitbild mit einem priorisierten Massnahmenkatalog. Die Umsetzung wird einmal pro Legislatur­periode geplant, der Nutzen überprüft und die Angebote weiterentwickelt.
  1. Rahmenbedingungen für Freiwilligen­arbeit und Projekte
Die Gemeinde schafft Rahmenbedingungen, damit Freiwilligen­arbeit für die Begleitung und Betreuung von Seniorinnen und Senioren professionell erbracht werden kann und auch anerkannt wird. Sie unterstützt ideell und finanziell projektbezogene Aktivitäten, die der Hilfe zur Selbsthilfe dienen, damit Frauen und Männer nach der Pensionierung gesellschaftlich integriert bleiben und gerne am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen.
  1. Beratung und Steuerung
Die Gemeinde berät Seniorinnen und Senioren und ihre Angehörigen individuell über private und öffentliche Angebote, vernetzt deren Akteure, sorgt für die Koordination und Qualitäts­sicherung der Angebote, fördert und unterstützt deren Weiter­entwicklung.
  1. Entlastungs- und Wohnangebote
Die Gemeinde fördert bezahlbare bedarfs- und bedürfnisgerechte Entlastungs­angebote im ambulanten und stationären Bereich für pflege­bedürftige Personen sowie für alters­freundliche und behinderten­gerechte Wohnangebote mit Betreuung und Begleitung. Sie wirkt damit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Vereinsamung entgegen und erhöht die Lebensqualität von bedürftigen Personen und ihren Angehörigen. 6. Prävention hilft Ausgaben sparen Gesundheits­förderung und Prävention, insbesondere im psychosozialen Bereich und ausreichende Möglichkeiten für Sport und Bewegung sind von grosser Bedeutung. Sie stärken die individuellen und sozialen Ressourcen der Seniorinnen und Senioren, sie können so länger ihr Leben selbstbestimmt gestalten, aktiv am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Gemeinde investiert in eine höhere Lebensqualität bei älteren Menschen und spart so Geld, weil Eintritte in teure stationäre Pfleg­einrichtungen erst Jahre später oder gar nicht mehr erfolgen müssen.