Einsamkeit mindert Lebensqualität
Ein Schwerpunkt-Thema vertieft.
Unser Positionspapier
Viele von uns schätzen es, sich zurückzuziehen und allein zu sein. Wir nutzen diese Zeitfenster, um Abstand zu gewinnen vom Alltagsstress und von Verpflichtungen, einfach einmal unsere Ruhe zu haben und uns zu erholen. Eine andere Dimension hat die negative Gefühle verursachende unfreiwillige Einsamkeit. Sie trifft alle Altersgruppen. Rund jede vierte Person in der Schweiz fühlt sich heute wiederholt «sehr oft» oder «eher oft» einsam. Der ASV setzt sich dafür ein, dass diese Menschen ihren Wünschen gemäss begleitet und betreut werden, damit sie eine gute Lebensqualität erhalten können.
Dezember 2022
Besondere Risikofaktoren für Einsamkeit sind u.a.: Hohes Alter, Armut, Migrationshintergrund, tiefer Bildungsstand, Suchtkrankheiten, gesundheitliche Einschränkungen, chronische Belastungen bspw. Pflege von Angehörigen oder einschneidende Lebensereignisse wie Verwitwung. Schutzfaktoren sind u.a.: Persönlichkeitsmerkmale wie Offenheit oder emotionale Stabilität, Resilienz, Zugang zu sozialen und finanziellen Ressourcen wie Beratungsdiensten, Freundschaften und sozialen Netzwerken.
Einsamkeit ist keine Sackgasse. Einsamkeit ist eine Herausforderung! Um einen besseren Zugang zu sich selbst und neue Kontakte zu den Mitmenschen zu finden, benötigt es Einsicht, sich selbst aktiv Menschen und Dingen zuzuwenden. Es gilt selbst die geistigen, körperlichen und sozialen Aktivitäten und ein soziales Netzwerk zu erhalten und zu erweitern. Es gibt eine Vielzahl von präventiven Angeboten, Tipps und Anregungen zur Vermeidung von Einsamkeit für Betroffene und Angehörige. Schwierig bleibt oft der erste Schritt, sich zu öffnen und darüber zu sprechen. Der Hausarzt, die Hausärztin, die Mitarbeitenden der Spitex-Organisation, Ansprechpersonen in den Kirchgemeinden oder der Gemeindeverwaltung können Anlaufstellen gegen Einsamkeit im Alter vermitteln. Viele Fachstellen leisten unentgeltliche Beratung, vermitteln Freizeitaktivitäten sowie Kurse oder Beratungsstellen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Situation.
Es gilt einsame Menschen zu erkennen, da viele Betroffenen nicht selbst dazu stehen oder ihnen die Energie fehlt, ihre Situation aus eigenem Antrieb zu verändern. Sie warten oft aus Scham und vergebens, dass jemand sie aus ihrer erdrückenden Isolation erlöst.
Sozial- und Alterspolitik sind Aufgaben von Kanton und Gemeinden. Gemäss Pflegegesetz § 11 sind die Gemeinden verpflichtet, Dienstleistungen wie Information, Beratung und Vermittlung anzubieten.
- Die Gemeinden werden aufgefordert, ihre Angebote für ältere Menschen zu überprüfen, damit diese länger und mit guter Lebensqualität zu Hause leben können. Dafür notwendig sind z. B. Fahrdienste, Nachbarschaftshilfen, Besuchs- und Begleitdienste, Mahlzeitendienste, Haushalts- und Putzhilfen, Entlastungsmöglichkeiten für betreuende Angehörige, Treffpunkte und Austauschmöglichkeiten für alle Generationen im Quartier.
- Unabhängig von der Lebens- und Wohnform steht älteren Menschen eine individuell angemessene Betreuung zu, welche der Isolation und Einsamkeit entgegenwirken, die gesellschaftliche Integration unterstützt und die soziale Anerkennung fördert.
- Die Gemeinden haben ihre Informations- und Vermittlungstätigkeiten zu verstärken, damit die oben erwähnten Dienste sowie weitere von Freiwilligen und Mitarbeitenden von Institutionen angebotenen Leistungen koordiniert, bedarfsgerecht weiterentwickelt und finanziert werden.
- Dabei sind die Bedürfnisse der älteren Menschen zu erheben und ihnen die Mitsprache bzw. -bestimmung zu gewähren.
- Kanton und Gemeinden werden aufgefordert, die Prävention zur Verhinderung von Einsamkeit auszuweiten, Fachpersonal zu schulen, aufsuchende Betreuungsangebote zu entwickeln und mitzufinanzieren.
- Ärmere Menschen und MigrantInnen benötigen zusätzliche finanzielle Mittel. Oft fehlen diese, um sich ein Netz an Beziehungspersonen zu schaffen bzw. dieses zu erweitern.
- Die Informationen über den Anspruch von Ergänzungsleistungen (EL) und Hilflosenentschädigung sind zu verstärken. Die Anspruchsberechtigten werden beim Ausfüllen der Anträge ausreichend untersützt.
EL-Rechner Pro Senectute
Fach- und Beratungsstellen gegen Einsamkeit
Im Anhang zu unserem Positionspapier Fach- und Beratungsstellen sowie Anbieter konkreter Dienstleistungen gegen Einsamkeit.