Betreuung und Wohnen im Alter

Ein Schwerpunkt-Thema vertieft.

Unser Positionspapier

Betreuung, Pflege und deren Finanzierung sind nebst der Finanzierung der Altersvorsorge die zentralsten Themen der Alterspolitik in der Schweiz. Der Suche nach der geeigneten Wohnform im Alter kommt für Menschen in der dritten und vierten Lebensphase entscheidende Bedeutung zu. Dabei entspricht das Betreute Wohnen mit individuell zu wählenden Dienstleistungen und, falls notwendig gekoppelt mit ambulanter Pflege durch die Spitex, dem grossen Bedürfnis möglichst lange in den in den eigenen vier Wändenverbleiben zu können. Es ist unbestritten, dass der Bedarf an Betreutem Wohnen in Zukunft steigen wird. Zudem fordert der Kanton Aargau die Pflegeheime auf, keine Personen mit tiefem Pflegebedarf aufzunehmen. Betreutes Wohnen ist volkswirtschaftlich günstiger als Pflegeheime, was auch den Gemeinden durch tiefere Restkosten zu Gute kommt. Ob Menschen mit Unterstützungsbedarf die von ihnen bevorzugte Wohn- und Betreuungsform wählen können, hängt vielfach von ihrem Renteneinkommen und Vermögen ab. Sind sie auf EL angewiesen, ist die Wahl eingeschränkt. Der ASV fordert deshalb Bund, Kantone und Gemeinden auf, Betreuung und Betreutes Wohnen stärker zu fördern und zu unterstützen.

Oktober 2020

 
Das Betreute Wohnen liegt in einem Zwischenbereich zwischen ambulanter und stationärer Betreuung mit fliessenden und unscharfen Übergängen. Attraktiv ist die Verbindung des selbständigen Wohnens mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot. Besonders geeignet für die Entwicklung von Formen des Betreuten Wohnens sind Alterswohneinrichtungen in unmittelbarer Nähe zu Pflegeheimen und Alterszentren. Je nach Ausgestaltung des Grund­dienstleistungsangebots und der Intensität der Pflege, die in den Wohnungen bei Bedarf geleistet wird, entstehen Betreuungssituationen, die sich, zumindest kurzzeitig, kaum noch von denjenigen in einem Pflegeheim unterscheiden. Betreutes Wohnen ist für jede Gemeinde ein Standortvorteil, es entlastet die sozialen Ausgaben, weil dadurch Heimeintritte verzögert werden können und diese Menschen weiterhin Steuerzahler bleiben. Definition Unter Betreutem Wohnen werden Wohnformen verstanden, welche kumulativ folgende Elemente umfassen können:
  • Baulich geeignete Klein-Wohnungen, die als Alterswohnung behindertengerecht ausgestattet sind und 1,5 bis 3.5 Zimmer aufweisen.
  • Das Verhältnis zwischen dem Bewohner und dem Träger wird in der Regel mit einem Mietvertrag geregelt.
  • Es besteht ein vertraglich fixiertes Grundleistungsangebot wie B. 24h-Notruf, Lebenszeichenkontrolle, gelegentliche häusliche Krankenpflege, Aktivitäten etc. Diese Leistungen werden mit einer einheitlichen Pauschale abgegolten.
  • Darüberhinausgehende Dienstleistungen können im Bedarfsfall und individuell gegen eine zusätzliche Entschädigung zu vorgängig festgelegten Konditionen bezogen werden.

Immer mehr Pflegeinstitutionen bieten Strukturen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen am Tag, in der Nacht oder für Ferien an. Da diese Kosten – ausser allfälligen KVG-pflichtigen Pflegeleistungen – vollumfänglich zulasten der Betroffenen anfallen, können diese Angebote oftmals aus finanziellen Gründen nicht ausreichend in Anspruch genommen werden. Die Folge sind vorzeitige Heimeintritte. Die wertvolle und unverzichtbare Pflege und Betreuung durch Angehörige entlastet das Gemeinwesen enorm, deshalb sind zwingend neue Finanzierungsmöglichkeiten mit Beteiligung des Kantons, wie im Kanton Zürich zu prüfen.

Immer mehr ältere Menschen vereinsamen aufgrund des fehlenden familiären Umfelds und mangelnder sozialer Kontakte. Sie leiden vermehrt unter psychischen und auch Sucht-Problemen (Medikamente, Alkohol, Messies etc.). In Wohnformen mit Begleitung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung könnte Hilfe geboten werden. Bis anhin ist weder vom Kanton Aargau noch von CURAVIVA Schweiz eine offizielle Definition bzw. ein Konzept zum Begleiteten Wohnen vorhanden. Ebenso fehlt ein Finanzierungskonzept für diese Wohn- und Begleitmöglichkeit. Gemäss Umfragen bei Pflegeheimen sind aus den genannten Gründen noch wenige Angebote vorhanden, da diese sehr personal- und somit kostenintensiv sind.

Immer mehr Menschen leben immer länger. Für den ASV ist es zentral, dass Betreuung und Begleitung in Zukunft verstärkt in den Mittelpunkt der gesundheits- und sozialpolitischen Diskussion rücken. Dabei muss von einem ganzheitlichen, integrativen Betreuungsverständnis ausgegangen werden. Die individuelle Wahlfreiheit bezüglich Wohnform ist zentral. Nur so kann ein selbstbestimmtes Leben in Würde und die gesellschaftliche Teilhabe bis ins hohe Alter, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten gewährleistet werden.

Eine breite Auseinandersetzung über gute Betreuung im Alter sowie das Aufzeigen von neuen Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen.

In der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung des Kantons Aargau sollen folgende Bereiche Eingang finden:

  • Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege sowie abgestufte Finanzierungsmodelle für abgestufte Betreuungsleistungen im Wohnen zu Hause wie in Institutionen.
  • Abbau von falschen Anreizen und Sicherstellung der bestmöglichen Lösung für Betroffene, Angehörige und Gemeinden.
  • Erweiterung des kantonalen Betreuungsbeitrags von 300 Franken auch für Menschen ohne EL-Bezug.1
  • Definition des Begleiteten Wohnens und Aufzeigen von Modellen zur Sicherstellung der Finanzierung
  • Sicherstellung und Mitfinanzierung des Angebots an entlastenden Angeboten für pflegende Angehörige wie B. Tages- und Nachtstrukturen.
  • Förderung von innovativen Projekten für neue Wohnformen im Alter.

___

1 Bericht Bundesrat vom 18.9.2020 „Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende“

Links