Betreuung im Alter
Ein Schwerpunkt-Thema vertieft.
Unser Positionspapier
Zu Hause alt zu werden, entspricht dem Wunsch vieler Menschen und macht gesundheits-, sozialpolitisch und finanziell Sinn. Menschen wählen auch im Alter ihre Wohnform selbstbestimmt. Eine einseitige Fokussierung auf ein bestimmtes Wohnmodell setzt falsche Anreize. Ob Menschen mit Unterstützungsbedarf die von ihnen bevorzugte Wohn- und Betreuungsform nutzen können, hängt jedoch vielfach von ihrem Renteneinkommen und Vermögen ab. Bisher können weder mit der Krankenversicherung noch via EL oder Hilfslosenentschädigung Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Dies mindert die Lebensqualität vieler Seniorinnen und Senioren und kann zu vorzeitigen Pflegeheimeintritten führen. Der ASV fordert Bund, Kantone und Gemeinden auf, rechtliche Grundlagen für die Finanzierung von Betreuungsleistungen zu schaffen und soziale Dienstleistungsangebote auf- und auszubauen.Dezember 2022
So unterschiedlich die Unterstützungsbedürftigkeit der älteren Menschen ist, so vielfältig kann Betreuung ausgestaltet sein. Ältere und vor allem hochbetagte Menschen, sind in ihrem Alltag auf Betreuung durch Angehörige, Freiwillige und geschulte Fachkräfte angewiesen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, wenn sie dies aus eigenen Kräften nicht mehr allein tun können.
Gute Betreuung richtet sich konsequent an den Bedürfnissen der betagten Person aus und behält nebst dem körperlichen auch das psychosoziale Wohlbefinden im Blick. Betreuung im Alter lässt sich nicht mit einem abschliessenden Leistungskatalog definieren.
Sie umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die sich in sechs Handlungsfeldern zusammenfassen lassen: Selbstsorge, Alltagsgestaltung, Haushaltsführung, soziale Teilhabe, Pflege, Beratungs- und Koordination des Alltags. Gute Betreuung sowie die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben im Alter ist gegenwärtig leider eine Frage der persönlichen und finanziellen Ressourcen. Fehlende Betreuung gerade im Alter kann zudem zu Vernachlässigung und psychischer wie physischer Gewalt führen.
Längst nicht alle Betroffenen können sich auf die Sorgearbeit ihrer Familienangehörigen abstützen: Rund 8 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz, über 140’000 Menschen, werden gegenwärtig ohne Familienangehörige alt – Tendenz steigend. Die Rahmenbedingungen in der Schweiz sind jedoch noch nicht genug auf diese neue Realität eingestimmt. Während Pflege und Hilfe im Alter häufig sozialstaatlich geregelt sind, gibt es bisher kein entsprechendes Anrecht auf Betreuung.1)
1) Paul Schiller Stiftung, Gute Betreuung im Alter – Wegweiser für gute Betreuung im Alter (gutaltern.ch)
Im Hinblick auf eine selbstbestimmte Lebensführung muss ein umfassender Betreuungsbegriff definiert und in der Bundesverfassung in Artikel 41 gesetzlich ein Anrecht auf gute Betreuung und ein würdiges Altwerden verankert werden. Gestützt darauf sind sämtliche Versicherungsleistungen, welche Hilfs-, Betreuungs- oder Pflegedienstleistungen zum Gegenstand haben, anzupassen.
Im Kanton Aargau besteht die Regelung eines Betreuungsbeitrags von 300 Franken pro Monat, dies ist viel zu wenig bekannt. Die Regelung muss überprüft und vor allem auch für Menschen ohne Bezug von Ergänzungsleistungen ermöglicht und zudem finanziell erhöht werden.
Betreuung und Begleitung müssen verstärkt in den Mittelpunkt der gesundheits- und sozialpolitischen Diskussion rücken. Dabei ist von einem ganzheitlichen, integrativen Betreuungsverständnis auszugehen, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde und die gesellschaftliche Teilhabe bis ins hohe Alter, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten, zu gewährleisten.
- Eine breite Auseinandersetzung über eine gute und ausreichende Betreuung im Alter.
- Eine gut organisierte Betreuung durch ein fachlich geführtes Miteinander aller Akteure.
- Unabhängig von der Lebens- und Wohnform steht älteren Menschen eine individuell angemessene Betreuung zu, welche der Isolation und Einsamkeit entgegenwirken, die gesellschaftliche Integration unterstützt und die soziale Anerkennung fördert.
- Ein nach Einkommen- und Vermögen abgestuftes Finanzierungsmodell für Betreuungsleistungen sowohl für Wohnen zu Hause, betreutes Wohnen oder in einer Institution.
- Eine adäquate und niederschwellig zu erhaltende Abgeltung von Lohnausfällen sowie von Steuerabzügen für Personen, die sich in der Sorgearbeit für Seniorinnen und Senioren engagieren.
- Den Abbau von falschen Anreizen und die Sicherstellung der bestmöglichen Lösung für Betroffene, Angehörige und Gemeinden
- Die Mitfinanzierung von entlastenden Angeboten für sorgende und pflegende Angehörige wie z. B. Tages- und Nachtstrukturen.
Älter werden im Kanton Aargau
Diese Sammlung von Adressen zeigt Ihnen, an welche Stelle Sie sich bei Fragen zum Älter werden im Kanton Aargau wenden können. Mehr Informationen zu den verschiedenen Themen finden Sie in der Broschüre «Älter werden im Kanton Aargau»
Gesund altern – ein Recht aller
‘Daher ist soziale und politische Partizipation keine mögliche Option, sondern ein Grundrecht – und zwar in jedem Alter!’
Einleitende Worte von Prof. em. Dr. P. Perrig-Chiello zur Publikation u.a. des Bundesamtes für Gesundheit BAG zum Thema ‘Gesund altern – Gesundheitsförderung mit älteren Menschen in der Schweiz’.